Seitenbereiche

Bürokratieabbau bei Beherbergungsmeldungen

Beherbergungsmeldung

Mit Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl 2024 I Nr. 323) traten einschlägige Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7) in Kraft. Umgesetzt wurde die bereits im Koalitionsvertrag der ehemaligen Ampel-Regierung vereinbarte Abschaffung der Meldepflicht für touristische Übernachtungen von Inländerinnen und Inländern.

Wegfall der Meldepflicht

Für deutsche Staatsangehörige, die Hotelübernachtungen in Anspruch nehmen, besteht seit 1.1.2025 keine Hotelmeldepflicht mehr. Nach der Gesetzesbegründung soll dies zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft in Höhe von € 62 Mio. führen.

Änderungen in der Beherbergungsmeldedatenverordnung

Zur Umsetzung der Änderungen im Bundesmeldegesetz wurde die Beherbergungsmeldedatenverordnung geändert. In § 1 wurde nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt. Und § 2 wurde dahingehend geändert, dass in Absatz 1 nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt wurde. Bei der Anlage zur Verordnung wurde die Nummer 8 ergänzt. In der Spalte Erläuterung wurde das Wort „Angehörigen“ durch die Wörter „ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder“ ersetzt.

Stand: 26. März 2025

Bild: Frank H. - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

© Frank H. - stock.adobe.com

Ihre Steuerberatung – persönlich & digital.

Ob vor Ort oder online: Wir beraten Sie flexibel, zuverlässig und kompetent.
Unsere digitale Beratung spart Ihnen Zeit und ermöglicht effiziente Abläufe – ganz ohne Papierkram.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine persönliche und kompetente Beratung – bequem auch online!

Termin Vereinbarung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.